Hütte Winter (4) Anbau1

Anbau und Nebengebäude

Anbau

Ein Anbau umfasst Wohnräume und ist daher in der Gemeinde Ringsaker genehmigungspflichtig. Als Grundstückseigentümer müssen wir eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgeben. Pihl erhält eine Kopie des Bauantrags von der Gemeinde Ringsaker.

Gemeinde Ringsaker – Bauvorhaben

Nebengebäude

Ein freistehendes Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 30 m², das nicht als Wohnraum genutzt wird, benötigt lediglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers Pihl AS. Der Antrag ist über das Formular am Ende der Seite einzureichen.

Zur Genehmigung der Maßnahme benötigen wir:
– Einen Lageplan, der die Platzierung zeigt
– Eine einfache Fassadenzeichnung, die Fläche, Firsthöhe und Traufhöhe zeigt

Es liegt in der Verantwortung des Hüttenbesitzers/Pächters, sicherzustellen, dass der Bau dem Gemeindeplan und dem Bebauungsplan des Gebiets entspricht. Pihl kann keine Maßnahmen außerhalb der kommunalen Vorschriften genehmigen.

Die Gesamtbebauung muss innerhalb der Bestimmungen des Gemeindeplans oder des Bebauungsplans für das betreffende Gebiet liegen. Die Bebauung muss ein Satteldach mit First haben. Die maximal zulässige Firsthöhe beträgt 4 m.

Der maximale Abstand zwischen Hütte und Nebengebäude/Schuppen beträgt 8 m und der Mindestabstand zu anderen Gebäuden beträgt 1 m. Liegt das Pachtgrundstück an einem vermessenen Eigentumsgrundstück, beträgt der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze 1 m.

Betroffene Nachbarn sollten benachrichtigt werden.
Sie müssen die Gemeinde über die Platzierung des Gebäudes informieren, sobald es fertiggestellt ist, damit die Platzierung in die Kartengrundlage der Gemeinde eingetragen werden kann.

Antrag auf Errichtung eines Nebengebäudes