In Gebirgs- und Wildnisgebieten sind natürliches Licht und Dunkelheit eine wichtige ökologische, erlebnisorientierte und ästhetische Qualität, die bewahrt werden soll.
Für Streubebauung und Hüttengebiete, die von Land- und Forstwirtschaftsflächen umgeben sind, soll die Außenbeleuchtung begrenzt werden. Es wird empfohlen, Lichtverschmutzung zu vermeiden. Bei Freizeitbebauung sollte jegliche Beleuchtung ausgeschaltet sein, wenn die Bebauung nicht genutzt wird.
In der Gemeinde Ringsaker gilt Folgendes für die Bebauung im Ringsakerfjellet:
- Für Kroksjølia, Kuåsen, Elgåsen und Aksjøen sollte Außenbeleuchtung aus der Ferne nicht sichtbar sein. Eventuelle Außenbeleuchtung für Freizeitwohnungen sollte an der Gebäudewand angebracht werden und über eine Abschirmung verfügen, sodass nur das Gebäude und das unmittelbare Gelände beleuchtet werden. Außenbeleuchtung, die nach außen strahlt und blendet, ist zu vermeiden. Die Stärke der Außenlichtquelle darf nicht stärker sein als unbedingt erforderlich, und Flutlichteffekte sind zu vermeiden.
Für Gebiete in Åstdalen, Almgebiete und Streuhüttenbebauung im Ringsakerfjellet:
- So wenige Außenlichtquellen wie möglich
- Außenleuchten müssen fest am Gebäude montiert sein und auf den Eingangsbereich beschränkt werden
- Es darf keine Beleuchtung von Wegen oder Parkplätzen installiert werden, und Lichtpunkte an Torpfosten, Zäunen oder Ähnlichem sind unerwünscht
- Außenleuchten müssen nach unten auf die zu beleuchtende Fläche gerichtet sein
- Die Lichtquelle selbst muss mit Material abgeschirmt werden, das lichtundurchlässig und lichtundurchdringlich (opak) ist, sodass die Lichtquelle (die Glühbirne) gegen den Himmel abgeschirmt und aus der Ferne unsichtbar ist
- Die Lichtstärke muss so niedrig wie möglich sein
- Lichtquellen müssen eine warme Farbtemperatur haben
- Licht muss ausgeschaltet sein, wenn das Grundstück/Gebäude nicht genutzt wird
- In Almgebieten u. Ä. muss Außenbeleuchtung mit Vorsicht praktiziert und an die Rücksichtnahme auf Kulturlandschaft/Kulturumgebung/Gebäudeumgebung angepasst werden
Außenbeleuchtung, die vor Inkrafttreten der Gemeindeplanbestimmungen (21.12.2022) montiert wurde, darf beibehalten werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Außenbeleuchtung auch mit eventuellen Bebauungsbestimmungen übereinstimmt, die für das Grundstück gelten. Es wird empfohlen, vorhandene Leuchten an die neuen Vorschriften anzupassen.
Wie beeinflusst künstliche Beleuchtung die Umwelt?
Lichtverschmutzung wirkt sich besonders auf Insekten aus, eine große und vielfältige Artengruppe, die auf unterschiedliche Weise beeinflusst wird. Einige Arten werden vom Licht angezogen, während andere es meiden.
Die biologischen Uhren von Säugetieren können gestört werden, und es entstehen Veränderungen in den Mustern der Nahrungssuche.
Vögel werden durch frühere Morgenaktivität und frühere Brutzeiten beeinflusst.
Bäume härten sich bei viel Licht im Herbst schlechter ab, um den Winter zu überstehen.

Stark reflektierende weiße Oberflächen von Schnee und wenig natürliches Licht führen dazu, dass die Veränderung der natürlichen Lichtverhältnisse durch künstliche Beleuchtung besonders groß ist.
Wann und wie das Licht eingeschaltet wird, was beleuchtet wird, die Lichtmenge und welche Art von Licht verwendet wird, sind alles Faktoren, die die Energieeffizienz beeinflussen.
Die Sicht auf den Himmel kann durch Reduzierung der Lichtverschmutzung erheblich verbessert werden. Licht wird in der Atmosphäre reflektiert und legt einen Schleier zwischen uns und den Himmel.
Quelle: bevarmorket.no
