Vertragsinhalt
Wir fordern alle, die ein Grundstück bei Pihl pachten, auf, den Pachtvertrag sorgfältig zu lesen, da es die Pflicht des Pächters ist, sich mit den Bedingungen des Pachtvertrags vertraut zu machen.
Das Pachtverhältnis unterliegt den Bestimmungen des Grundstückspachtgesetzes (Tomtefesteloven) und gewährt dem Grundstückspächter im Prinzip die gleichen Rechte wie einem Eigentümer. Ausnahmen sind jene, die im Pachtvertrag ausdrücklich vorbehalten sind. Dazu gehören unter anderem das Verbot der Einzäunung des Grundstücks, der Errichtung von Toren, des Baumfällens, des Grabens und Planierens auf dem Grundstück, des Schneeräumens von Hüttenwegen usw. Mehrere dieser Punkte sind in kommunalen Bestimmungen zum Gemeindeplan oder gegebenenfalls im Plan- und Baugesetz geregelt.
Übertragung des Pachtvertrags
Die Übertragung von Eigentum auf einem Pachtgrundstück muss von Pihl AS als Verpächter genehmigt werden.
Für die Übertragung benötigen wir Folgendes:
– Original-Pachtvertrag
– Eigentumsurkunde zur Eintragung oder Kopie (un)geteilter Nachlassbescheinigung / Testament
– Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer des neuen Eigentümers
Im Pachtvertrag wird ein Transport an den neuen Pächter vermerkt. In der Eigentumsurkunde zur Eintragung der Übertragung gibt es ein separates Feld für die Genehmigung der Übertragung durch den Grundstückseigentümer/Verpächter, das von einem Vertreter von Pihl AS zu unterzeichnen ist. Die Eigentumsurkunde muss uns im Original zugesandt werden.
Für Pihl AS und Ringsakeralmenningene ist eine Übertragungsgebühr von 3.000,- NOK an den Grundstückseigentümer festgelegt.
Bei Übertragungen, bei denen kein Immobilienmakler eingesetzt wird, empfehlen wir, uns eine schriftliche Anfrage zu senden, um vorab Pachtinformationen zu erhalten: E-Mail senden.
Regulierung der Pachtgebühr
Die Pachtgebühr wird gemäß den Bestimmungen des Pachtvertrags reguliert, in einigen Fällen überschreibt jedoch die Gesetzgebung diese und legt eigene Regeln fest. Derzeit lassen sich die Bestimmungen wie folgt zusammenfassen:
- Das Regulierungsintervall während der Pachtzeit ist im Pachtvertrag beschrieben. Überprüfen Sie Ihren eigenen Pachtvertrag, um zu sehen, was für Ihr Grundstück gilt. Üblicherweise beträgt das Intervall 1, 5, 10 oder 20 Jahre.
- In den meisten Fällen legt der Vertrag eine Regulierung gemäß den Änderungen des Verbraucherpreisindexes fest.
- In Fällen, in denen der Pachtvertrag eine Regulierung gemäß dem Grundstückswert vorsieht, ist der Pächter durch das Grundstückspachtgesetz besonders geschützt. Eine solche Regulierung konnte einmal nach 2002 erfolgen, danach erfolgt die Regulierung gemäß der Änderung des Verbraucherpreisindexes.
- Beim Auslaufen eines befristeten Vertrags gilt eine Sonderregel:
Die Pachtgebühr kann auf 2 % des Grundstückswertes reguliert werden, jedoch nicht mehr als 15.580 NOK pro Dekar im Jahr 2025. Eine solche Regulierung kann danach alle 30 Jahre erfolgen. Diese Bestimmung des Grundstückspachtgesetzes setzt die Bestimmungen des einzelnen Vertrags außer Kraft und ist unabhängig vom festgelegten Regulierungsintervall. - Bei der Übertragung eines Pachtvertrags an einen neuen Eigentümer kann die Pachtgebühr in vielen Fällen ebenfalls reguliert werden. Dies geschieht gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Vertrags.
Wenn der Pachtvertrag nicht eingetragen ist
Sehr viele Pachtverträge sind nicht eingetragen, und es besteht grundsätzlich keine Pflicht dazu. Wenn der Pächter das Grundstück jedoch als Sicherheit für Verpflichtungen – wie zum Beispiel Kredite bei Kreditinstituten oder bei der Einlösung des Pachtgrundstücks – nutzen möchte, muss der Pachtvertrag eingetragen werden.
In solchen Fällen muss Pihl AS als Grundstückseigentümer zunächst ein „Registrierungsdokument für Grundstücke/Pachtgrundstücke“ von der Gemeinde Ringsaker einholen. Wir unterstützen dann den weiteren Prozess zur Eintragung des Pachtvertrags.
Mehr über die Eintragung erfahren
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Kopie Ihres Pachtvertrags?
