Hogst Grunnåsen tømmer (2)

Fällung von Bäumen

Alle Wälder in Hüttengebieten gelten gemäß dem Waldgesetz als Schutzwald, und das Fällen von Bäumen muss daher im Voraus von Pihl genehmigt werden. Für Sjusjøen wurden in Zusammenarbeit mit Sjusjøen Vel eigene Regeln für das Fällen von Bäumen festgelegt.

Um Bäume auf einem Hüttengrundstück zu fällen, das sich in anderen Gebieten als Sjusjøen befindet, benötigen Sie eine Genehmigung von Pihl. Dies gilt sowohl für Pachtgrundstücke als auch für Eigentumsgrundstücke. Das Antragsformular finden Sie am Ende der Seite.

Anleitung zum Entfernen von Bäumen auf Sjusjøen

Hüttenbesitzer auf Sjusjøen können auf dem eigenen Grundstück und in Eigenregie Fichtenpflanzen/Bäume entfernen, die niedriger als 3 Meter sind („kleinere Bäume“). Bitte denken Sie daran, dass die Bäume so nah am Boden wie praktisch möglich gekappt werden müssen.

Kleinere Bäume – niedriger als 3 Meter – können auch entlang des Stichwegs zur jeweiligen Hütte bis zu 3 Meter vom Wegrand entfernt werden. Bäume, die näher als 30 Meter an einer anderen Hütte stehen, dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des betroffenen Hüttenbesitzers entfernt werden.

Wenn Bäume entfernt werden, sollten auf jedem Hüttengrundstück von 1 Dekar (1.000 Quadratmeter) jederzeit
mindestens stehen bleiben:

  • 5 Fichtensetzlinge mit einer Höhe von weniger als 0,5 Meter,
  • 3 Fichtensetzlinge/Bäume mit einer Höhe von 0,5–1,5 Meter,
  • 2 Bäume mit einer Höhe von 1,5–2,5 Meter.

Für kleinere Grundstücke werden die Zahlen anteilig angewendet.

Die Entfernung von Bäumen, die höher als 3 Meter sind („größere Bäume“), darf nur nach Absprache mit Pihl erfolgen.

Der Grundeigentümer kann eine Kostendeckung verlangen, wenn er größere Bäume auf Wunsch des Hüttenbesitzers entfernen soll. Der Hüttenbesitzer kann gefällte Bäume frei als Brennholz verwenden. Eventuelle Hilfe beim Abtransport gefällter Bäume muss separat vereinbart und bezahlt werden.

Wünsche zum Entfernen von Bäumen, die außerhalb/zwischen Hüttengrundstücken stehen, sind an Pihl zu richten.

Genehmigung zum Fällen von Bäumen

Die Genehmigung zum Fällen von Bäumen muss über das Formular beantragt werden.
Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet, beispielsweise bei fehlender Genehmigung des Nachbarn.

Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail.

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen zu rechnen. Anträge nach dem 1. September werden im Folgejahr bearbeitet.