Wenn Sie eine neue Hütte oder einen Anbau errichten möchten, muss Pihl als Grundeigentümer eine Stellungnahme zum Bauantrag abgeben.
Bei der Errichtung einer neuen Ferienwohnung oder eines Anbaus über 15 m² erhalten wir eine Kopie des Bauantrags von der Gemeinde Ringsaker.
Gemeinde Ringsaker – Bauangelegenheiten
Anbau bis 15 m²
Anbauten bis 15 m² sind bei der Gemeinde Ringsaker nicht genehmigungspflichtig, müssen jedoch vom Grundeigentümer genehmigt werden. Die Antragstellung erfolgt über das untenstehende Formular.
Die Bebauung auf dem Grundstück muss innerhalb der Flächenbestimmungen für das betreffende Gebiet liegen. Anbauten müssen einen Mindestabstand von 4,0 Metern zur Nachbargrenze haben.
Es liegt in der Verantwortung des Hüttenbesitzers/Pächters, sicherzustellen, dass die Bebauung dem Kommunalplan und dem Bebauungsplan des Gebiets entspricht.
Zur Genehmigung der Maßnahme benötigen wir:
– Lageplan
– Einfache Fassadenzeichnung mit Angabe der Fläche der neuen und bestehenden Bebauung
Der Bauherr muss die Gemeinde über die Platzierung des Anbaus informieren, sobald dieser fertiggestellt ist, damit die Platzierung in die Kartengrundlage der Gemeinde eingetragen werden kann.
